Wir stellen beschuldigten und verhafteten Personen im Strafverfahren sofort eine Anwältin oder einen Anwalt – an 365 Tagen und während 24 Stunden.
Sie sowie Angehörige, Freunde oder Bekannte erreichen rund um die Uhr eine Pikett-Anwältin oder einen Pikett-Anwalt.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Was tun im Falle einer Verhaftung oder Beschuldigung?
Welche Rechte habe ich als beschuldigte Person?
Über diese Rechte klärt die Polizei oder die Staatsanwaltschaft auf.