Wir stellen beschuldigten und verhafteten Personen im Strafverfahren sofort eine Anwältin oder einen Anwalt – an 365 Tagen und während 24 Stunden.

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Sie sowie Angehörige, Freunde oder Bekannte erreichen rund um die Uhr eine Pikett-Anwältin oder einen Pikett-Anwalt.

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Was tun im Falle einer Verhaftung oder Beschuldigung?

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Welche Rechte habe ich als beschuldigte Person?

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Über diese Rechte klärt die Polizei oder die Staatsanwaltschaft auf.